Familiennachzug

Die UN-Wanderarbeiterkonvention beschreibt nicht nur Rechte und Gewährleistungen für die Migranten selbst, sondern nimmt auch ihre unmittelbaren Familienangehörigen in den Blick.

Allerdings fehlt hierbei das wichtigste Recht: die UN-Wanderarbeiterkonvention postuliert kein Recht auf Familienzusammenführung. Ein solches Recht auf Familienzusammenführung findet …

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Geschützter Personenkreis

Die UN-Wanderarbeiterkonvention bezweckt den Schutz der Wanderarbeitnehmer. Hierunter versteht sie nach der Definition in Art. 2 der Konvention „jede Per­son, die in einem Staat, dessen Staat­sange­hörigkeit sie nicht hat, eine Tätigkeit gegen Ent­gelt ausüben wird, ausübt oder aus­geübt hat.“

Der …

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Informationsrechte für alle Wanderarbeitnehmer

Die Wanderarbeiterkonvention gewährleistet  in ihrem Artikel 33 allen Wanderarbeitnehmern und auch ihren Familienangehörigen ausdrücklich bestimmte Informationsrechte, insbesondere über

  • ihre Rechte nach der Wanderarbeiterkonvention,
  • über die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten sowie alle son­sti­gen Fra­gen, die sie in die Lage ver­set­zen, die
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Menschenrechte der Wanderarbeiter

Mit 93 Bestimmungen ist die Wanderarbeiterkonvention die längste der bestehenden Menschenrechtskonventionen.

Artikel 1 – 6 (Teil I)

Im Teil I wird der Geltungsbereich der Konvention festgelegt auf alle Wanderarbeiter ohne Unterschied nach Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger …

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Zeitlicher Schutzbereich

Die UN-Wanderarbeiterkonvention bezweckt einen zeitlich umfassenden Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehöriger.

Demgemäß umschreibt die UN-Wanderarbeiterkonvention in ihrem Artikel 1 Abs. 2 ihren zeitlichen Schutzbereich als die gesamte Dauer der Wan­derung der Wan­der­ar­beit­nehmer und ihrer Fam­i­lien­ange­höri­gen. Dieser Zeitraum umfasst nach …

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UN-Wanderarbeiterkonvention