Die Internationale Konvention von 1990 zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen hat die Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert und wird es wohl auch nicht. Als Gründe führt die Bundesrepublik an, dass die grundlegenden Menschenrechte bereits im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über
WeiterlesenDie deutsche Verweigerung der Ratifizierung
