Die UN-Wanderarbeiterkonvention bezweckt einen zeitlich umfassenden Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehöriger. Demgemäß umschreibt die UN-Wanderarbeiterkonvention in ihrem Artikel 1 Abs. 2 ihren zeitlichen Schutzbereich als die gesamte Dauer der Wanderung der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Dieser Zeitraum umfasst nach dem weitgesteckten Verständnis der Wanderarbeiterkonvention die Zeit der Vorbereitung der
WeiterlesenSchlagwort: Informationsrechte
Informationsrechte für alle Wanderarbeitnehmer
Die Wanderarbeiterkonvention gewährleistet in ihrem Artikel 33 allen Wanderarbeitnehmern und auch ihren Familienangehörigen ausdrücklich bestimmte Informationsrechte, insbesondere über ihre Rechte nach der Wanderarbeiterkonvention, über die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten sowie alle sonstigen Fragen, die sie in die Lage versetzen, die Verwaltungs– und sonstigen Formalitäten in diesem Staat zu erfüllen. Der
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