Die UN-Wanderarbeiterkonvention bezweckt den Schutz der Wanderarbeitnehmer. Hierunter versteht sie nach der Definition in Art. 2 der Konvention „jede Person, die in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht hat, eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben wird, ausübt oder ausgeübt hat.“ Der geschützte Personenkreis ist nach dieser Definition umfassender, als es der
WeiterlesenGeschützter Personenkreis
