Wanderarbeiterkonvention

Die UN-Wanderarbeiterkonvention oder offiziell die „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ (International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) vom 18. Dezember 1990 ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen zählt zu den grundlegenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Mit ihr wurde eine verbindliche Basis geschaffen, wie die allgemeinen Menschenrechte insbesondere für Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern anzuwenden sind. So wird explizit festgehalten, welche Rechte den Wanderarbeitern und ihren Familien zustehen. Dagegen enthält die Konvention keine Regelungen, die das Recht der Staaten in Bezug auf eine Einwanderung beschneiden würden (bis auf die bereits bestehenden menschenrechtlichen Beschränkungen).

Bisher haben 46 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Angesicht der Mitgliederzahl der Vereinten Nationen, die momentan bei 193 Mitgliedsstaaten liegt, ist die Wanderarbeiterkonvention nicht sehr anerkannt. Von allen Menschenrechtsabkommen ist sie diejenige, mit der geringsten Akzeptanz bei den Mitgliedern der Vereinten Nationen.

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