Anerkennung der Wanderarbeiterkonvention

Berlin, Flüchtlinge

Das Übereinkommen wurde durch die Resolution 45/1581 vom 18. Dezember 1990 an der 45. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es liegt zur Unterzeichnung durch alle Staaten aus. Nachdem der 20. Staat die Konvention ratifiziert hatte, trat sie am 1. Juli 2003 in Kraft. Die Zahl der Ratifikationen ist im Vergleich mit allen anderen Menschenrechtsabkommen die niedrigste.

Nicht immer ist von der Anzahl der Vertragsstaaten auf die Akzeptanz oder die Gewichtigkeit des Abkommens zu schließen. Allerdings ist es schon ein eindeutiges Zeichen, wenn bis heute (Stand Juni 2013) erst 46 Staaten die Wanderarbeiterkonvention ratifiziert haben. Darunter befinden sich keine „typischen Einwanderungsländer. So fehlen sämtliche westliche Industrie- und Einwanderungsnationen. Daher können aus der Wanderarbeiterkonvention keinerlei Verpflichtungen für diese Staaten hergeleitet werden.

Ein Staat, der ein Abkommen nicht ratifiziert hat, ist nach internationalem Recht auch nicht an dieses gebunden. Allerdings sind einzelne Bestimmungen dieser Wanderarbeiterkonvention schon in anderen Menschenrechtsabkommen enthalten, so dass mit der Anerkennung dieser anderen Abkommen die Vertragsstaaten trotzdem verpflichtet sind, die Rechte der Wanderarbeiter im Rahmen der jeweiligen Menschenrechtsabkommen zu achten.

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